Antrag zur Barrierefreiheit
Die Fraktion der CDU im Nagolder Gemeinderat stellt folgenden Antrag:
Der Gemeinderat fasst in seiner nächsten Sitzung im öffentlichen Teil folgenden Beschluss:
a) Im Bereich des Sockels der großen Stufen am Gerichtsplatz sind Markierungen – beispielsweise in Form von Noppenkacheln oder gefrästen Rillen – herzustellen.
b) Um den Brunnen am Vorstadtplatz herum ist eine ebensolche Markierungslösung durchgängig herzustellen.
c) Beide o. g. Maßnahmen sind in die neue Projektliste der Verwaltung aufzunehmen und gegebenenfalls mit dort bereits gelisteten Maßnahmen zu kombinieren; sie sind jedenfalls binnen Zweijahresfrist umzusetzen.
Begründung:
Die Stadt Nagold hat attraktive öffentliche Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Investitionen in diese Attraktivität ist mit den Nutzungserfahrungen der letzten Jahren in wenigen Fällen für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in geringem Umfang nachzubessern. Dabei gibt es in der Innenstadt zwei besondere Gefahrenschwerpunkte: bei den Treppen am Gerichtsplatz sowie am Brunnen des Vorstadtplatzes. In beiden Fällen besteht Sturzgefahr für blinde beziehungsweise sehbehinderte Menschen und in der Dunkelheit für alle.
Den Antragstellern ist bewusst, dass das über die letzten Jahre in unserer Gesellschaft gewachsene Streben nach größtmöglicher Sicherheit mit der idealerweise Vermeidung von jeglichen Unfällen im öffentlichen Raum zu hohen Investitionskosten und einem Aufbau von Bürokratie in Deutschland geführt hat. Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit hat dabei leider zunehmend gelitten.
In diesem Bewusstsein setzen wir die hier im Antrag ausgewählten Maßnahmenvorschläge ins Verhältnis. Wir sind der festen Überzeugung, dass sie insbesondere vor dem Hintergrund, dass Attraktivität öffentlicher Räume sich für alle so definieren hat, angemessen und zielführend sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Brei mit allen Mitgliedern der Fraktion der CDU
Anlage:
Hintergrundinformation zu den Treppen am Gerichtsplatz:
Die Treppen haben einen verschiedenen Verlauf, den man am Tag von oben sehen kann. Entweder sind es normale Stufen oder es wird ein Sockel gebildet, welcher die Gefahr eines Sturzes beinhaltet.
Eine große Gefahr besteht für blinde Menschen, sehbehinderte Menschen und in der Dunkelheit für alle. Im Bereich der Sockel sollten unbedingt Markierungen am Boden angebracht werden, die jeder spüren beziehungsweise – der blinde Mensch durch seinen Taststock – erkennen kann.
Hintergrundinformation zum Brunnen am Vorstadtplatz:
Der blinde Mensch orientiert sich, von der Bahnhofstraße kommend, an der Hauswand; vom ZOB kommend orientiert er sich mit Hilfe des Windes und der Geräusche. In beiden Fällen läuft er bei der Überquerung des Vorstadtplatzes direkt in den Brunnen hinein. Zwar gibt es von der Bahnhofstraße kommend einzelne Markierungselemente. Diese sind aber unzureichend.
Auch hier wären also um den Brunnen herum durchgängige Markierungen am Boden (Noppen oder Rillen)wichtig, die jeder spüren beziehungsweise – der blinde Mensch durch seinen Taststock – erkennen kann.